Mehrarbeit in Geld oder Freizeit

Überstunden-Rechner mit Zuschlag

Berechne den Wert deiner Überstunden mit frei wählbarem Zuschlagssatz und alternativem Freizeitausgleich.

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€/h
Std.
%
200,00 €Grundvergütung
50,00 €Zuschlag
250,00 €Gesamt bei Auszahlung
Alternativer Freizeitausgleich12,5 Std.Nur als mathematische Entsprechung; maßgeblich sind die betrieblichen bzw. vertraglichen Regeln.
Ergebnis verwenden

Rechenweg

So wird gerechnet

Die FormelAuszahlung = Stundenlohn × Überstunden × (1 + Zuschlagssatz)
01
Stundenlohn und Überstunden eintragen

Gib deinen Stundenlohn und die Anzahl der auszugleichenden Mehrarbeitsstunden ein.

02
Zuschlag ergänzen

Trage den vereinbarten Überstundenzuschlag ein; ohne Vereinbarung kannst du mit 0 Prozent rechnen.

03
Auszahlung oder Freizeit vergleichen

Prüfe den Bruttowert der Überstunden und den entsprechenden Freizeitausgleich.

Einordnung in die Praxis

Überstunden-Rechner mit Zuschlag sinnvoll einordnen

Berechne den Wert deiner Überstunden mit frei wählbarem Zuschlagssatz und alternativem Freizeitausgleich. Der zentrale Leitfaden für Stunden, Zuschlagssätze und Monatslohn.

Hintergrund

Überstunden sind Arbeitsstunden über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus. Ein Zuschlag kommt nur hinzu, wenn er geregelt oder wirksam vereinbart ist.

Regeln und Grenzen

Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitszeitgesetz setzen den Rahmen für Anordnung, Ausgleich und Höchstarbeitszeit.

Für deine Praxis

Führe einen eigenen, datierten Stundennachweis und trenne Grundvergütung, Zuschlag und möglichen Freizeitausgleich.

Darauf solltest du achten
  • Stundenlohn und Überstunden eintragen
  • Zuschlag ergänzen
  • Auszahlung oder Freizeit vergleichen

Kurz beantwortet

Fragen aus der Praxis

Nur Fragen, die beim Rechnen oder Einordnen dieses Ergebnisses wirklich weiterhelfen.

Gibt es immer einen Überstundenzuschlag?

Nein. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag geschuldet ist, hängt unter anderem von Arbeits- oder Tarifvertrag und den Umständen des Arbeitsverhältnisses ab.

Sind Überstundenzuschläge nach § 3b EStG steuerfrei?

Ein allgemeiner Überstundenzuschlag ist nicht allein deshalb nach § 3b EStG steuerfrei. Begünstigt sind dort bestimmte Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit.