Unterscheide normale gesetzliche Feiertage von besonders begünstigten Tagen wie Weihnachten oder dem 1. Mai.
125 % oder 150 % steuerliche Höchstgrenze
Feiertagszuschlag-Rechner – Zuschlag & Steuerfreiheit prüfen
Feiertagszuschlag aus Stundenlohn und Feiertagsstunden berechnen. Vereinbarten Zuschlag eingeben und die steuerlichen Grenzen nach § 3b EStG einordnen.
Steuerlich wird der Grundlohn für § 3b EStG höchstens mit 50 €/h angesetzt. Für die Sozialversicherung gilt bei SFN-Zuschlägen eine niedrigere Grundlohngrenze von 25 €/h. Der Rechner prüft keine individuelle Abrechnung.
Direkt beantwortet
Wie viel Feiertagszuschlag bekommst du?
Der Rechner multipliziert deinen Stundenlohn mit den am Feiertag geleisteten Stunden und dem vereinbarten Zuschlagssatz. Er zeigt dir den Zuschlagsbetrag und hilft, die steuerlichen Grenzen einzuordnen. Ob dir ein Zuschlag zusteht, ergibt sich nicht allein aus der Steuerregel.
Beispiel: 20 € Stundenlohn, 8 Feiertagsstunden und ein vereinbarter Zuschlag von 100 % ergeben 160 € zusätzlichen Feiertagszuschlag. Ob der Betrag steuerfrei ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Rechenweg
So wird gerechnet
Erfasse Grundlohn, geleistete Feiertagsstunden und den vereinbarten Zuschlag.
Vergleiche den errechneten Zuschlag mit der passenden steuerlichen Höchstgrenze nach § 3b EStG.
Einordnung in die Praxis
Feiertagszuschlag-Rechner sinnvoll einordnen
Berechne Feiertagszuschläge mit 125 oder 150 Prozent und vergleiche den Arbeitgeberzuschlag mit der steuerlichen Höchstgrenze nach § 3b EStG. Der zentrale Leitfaden für Stunden, Zuschlagssätze und Monatslohn.
Ob ein Tag gesetzlicher Feiertag ist, richtet sich nach dem Arbeitsort und dem jeweiligen Bundesland.
Vertrag oder Tarif bestimmen den Zuschlagsanspruch. Für die mögliche Steuerfreiheit gelten gesonderte Grenzen und Nachweispflichten nach § 3b EStG.
Wähle den am Arbeitsort geltenden Feiertag und kontrolliere, ob dein Tarif zwischen normalen und besonders begünstigten Feiertagen unterscheidet.
- Feiertag auswählen
- Lohn und Stunden eintragen
- 125 oder 150 Prozent prüfen
Tarife und Regeln können sich ändern. Diese Originalquellen helfen dir beim Gegenprüfen:
- § 3b EStG – Zuschläge für FeiertagsarbeitBundesministerium der Justiz
Kurz beantwortet
Fragen aus der Praxis
Nur Fragen, die beim Rechnen oder Einordnen dieses Ergebnisses wirklich weiterhelfen.
Wann nennt § 3b EStG 150 Prozent?
Für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai nennt § 3b EStG bis zu 150 Prozent. Für andere gesetzliche Feiertage und den 31. Dezember ab 14 Uhr gelten bis zu 125 Prozent.
Welcher Feiertag zählt?
Maßgeblich sind grundsätzlich die am Ort der Arbeitsstätte geltenden gesetzlichen Feiertage.