125 % oder 150 % steuerliche Höchstgrenze

Feiertagszuschlag-Rechner – Zuschlag & Steuerfreiheit prüfen

Feiertagszuschlag aus Stundenlohn und Feiertagsstunden berechnen. Vereinbarten Zuschlag eingeben und die steuerlichen Grenzen nach § 3b EStG einordnen.

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€/h
Std.
%
200,00 €Zuschlag gesamt
200,00 €Innerhalb § 3b-Höchstgrenze
0,00 €Oberhalb der Höchstgrenze
Sozialversicherungsfreie Höchstgrenze200,00 €Bei Vorliegen aller Voraussetzungen; Grundlohn hierfür höchstens 25 €/h.

Steuerlich wird der Grundlohn für § 3b EStG höchstens mit 50 €/h angesetzt. Für die Sozialversicherung gilt bei SFN-Zuschlägen eine niedrigere Grundlohngrenze von 25 €/h. Der Rechner prüft keine individuelle Abrechnung.

Ergebnis verwenden

Direkt beantwortet

Wie viel Feiertagszuschlag bekommst du?

Der Rechner multipliziert deinen Stundenlohn mit den am Feiertag geleisteten Stunden und dem vereinbarten Zuschlagssatz. Er zeigt dir den Zuschlagsbetrag und hilft, die steuerlichen Grenzen einzuordnen. Ob dir ein Zuschlag zusteht, ergibt sich nicht allein aus der Steuerregel.

Beispiel: 20 € Stundenlohn, 8 Feiertagsstunden und ein vereinbarter Zuschlag von 100 % ergeben 160 € zusätzlichen Feiertagszuschlag. Ob der Betrag steuerfrei ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Rechenweg

So wird gerechnet

Die FormelFeiertagszuschlag = Stundenlohn × Feiertagsstunden × Zuschlagssatz
01
Feiertag auswählen

Unterscheide normale gesetzliche Feiertage von besonders begünstigten Tagen wie Weihnachten oder dem 1. Mai.

02
Lohn und Stunden eintragen

Erfasse Grundlohn, geleistete Feiertagsstunden und den vereinbarten Zuschlag.

03
125 oder 150 Prozent prüfen

Vergleiche den errechneten Zuschlag mit der passenden steuerlichen Höchstgrenze nach § 3b EStG.

Einordnung in die Praxis

Feiertagszuschlag-Rechner sinnvoll einordnen

Berechne Feiertagszuschläge mit 125 oder 150 Prozent und vergleiche den Arbeitgeberzuschlag mit der steuerlichen Höchstgrenze nach § 3b EStG. Der zentrale Leitfaden für Stunden, Zuschlagssätze und Monatslohn.

Hintergrund

Ob ein Tag gesetzlicher Feiertag ist, richtet sich nach dem Arbeitsort und dem jeweiligen Bundesland.

Regeln und Grenzen

Vertrag oder Tarif bestimmen den Zuschlagsanspruch. Für die mögliche Steuerfreiheit gelten gesonderte Grenzen und Nachweispflichten nach § 3b EStG.

Für deine Praxis

Wähle den am Arbeitsort geltenden Feiertag und kontrolliere, ob dein Tarif zwischen normalen und besonders begünstigten Feiertagen unterscheidet.

Darauf solltest du achten
  • Feiertag auswählen
  • Lohn und Stunden eintragen
  • 125 oder 150 Prozent prüfen
Offizielle Grundlagen

Tarife und Regeln können sich ändern. Diese Originalquellen helfen dir beim Gegenprüfen:

Kurz beantwortet

Fragen aus der Praxis

Nur Fragen, die beim Rechnen oder Einordnen dieses Ergebnisses wirklich weiterhelfen.

Wann nennt § 3b EStG 150 Prozent?

Für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai nennt § 3b EStG bis zu 150 Prozent. Für andere gesetzliche Feiertage und den 31. Dezember ab 14 Uhr gelten bis zu 125 Prozent.

Welcher Feiertag zählt?

Maßgeblich sind grundsätzlich die am Ort der Arbeitsstätte geltenden gesetzlichen Feiertage.