Nutze regelmäßiges Bruttomonatsgehalt und vollständige Beschäftigungsjahre.
Faustformel und steuerliche Belastung
Abfindungs-Rechner bei Kündigung
Berechne eine mögliche Abfindung aus Monatsgehalt und Betriebszugehörigkeit und schätze den Nettobetrag mit einem frei wählbaren Steuersatz realistisch.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Anspruch, Höhe und Besteuerung einer Abfindung müssen individuell geprüft werden.
Rechenweg
So wird gerechnet
Einfaches Beispiel: 4.500 € Monatsgehalt × 10 Jahre × Faktor 0,5 ergeben 22.500 € Bruttoabfindung.
Passe die unverbindliche Faustformel an ein Angebot oder eine Verhandlungsspanne an.
Der Rechner zeigt Abfindung sowie eine einfache Steuerschätzung.
Einordnung in die Praxis
Abfindungs-Rechner bei Kündigung sinnvoll einordnen
Berechne eine mögliche Abfindung aus Monatsgehalt und Betriebszugehörigkeit und schätze den Nettobetrag mit einem frei wählbaren Steuersatz realistisch. Der zentrale Leitfaden für Einkommen, Abgaben, Vorsorge und langfristige Finanzentscheidungen.
Eine Abfindung ist meist eine vereinbarte Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und nicht automatisch gesetzlich geschuldet.
Steuerliche Wirkung, mögliche Fünftelregelung und Folgen für Sozialleistungen hängen vom Einzelfall und Auszahlungszeitpunkt ab.
Bewerte neben dem Bruttobetrag auch Steuer, Sperrzeitrisiken, Resturlaub und den Zeitpunkt der Auszahlung mit fachlicher Hilfe.
- Gehalt und Jahre eintragen
- Abfindungsfaktor wählen
- Brutto und Netto vergleichen
Kurz beantwortet
Fragen aus der Praxis
Nur Fragen, die beim Rechnen oder Einordnen dieses Ergebnisses wirklich weiterhelfen.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung?
Nicht generell. Ansprüche können sich beispielsweise aus Vereinbarung, Sozialplan, Tarifvertrag oder besonderen gesetzlichen Konstellationen ergeben.
Wie lautet die häufige Faustformel?
Oft wird ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr als Orientierung verwendet. Das ist keine verbindliche Vorgabe.
Gibt es einen Steuerfreibetrag für Abfindungen?
Einen allgemeinen Abfindungsfreibetrag gibt es nicht. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab.