Faustformel und steuerliche Belastung

Abfindungs-Rechner bei Kündigung

Berechne eine mögliche Abfindung aus Monatsgehalt und Betriebszugehörigkeit und schätze den Nettobetrag mit einem frei wählbaren Steuersatz realistisch.

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Jahre
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6.750,00 €Steuerschätzung
0,5Faktor
Abfindung nach Faustformel22.500,00 €Geschätzter Nettobetrag 15.750,00 €

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Anspruch, Höhe und Besteuerung einer Abfindung müssen individuell geprüft werden.

Ergebnis verwenden

Rechenweg

So wird gerechnet

Die FormelBruttoabfindung = Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre × Faktor

Einfaches Beispiel: 4.500 € Monatsgehalt × 10 Jahre × Faktor 0,5 ergeben 22.500 € Bruttoabfindung.

01
Gehalt und Jahre eintragen

Nutze regelmäßiges Bruttomonatsgehalt und vollständige Beschäftigungsjahre.

02
Abfindungsfaktor wählen

Passe die unverbindliche Faustformel an ein Angebot oder eine Verhandlungsspanne an.

03
Brutto und Netto vergleichen

Der Rechner zeigt Abfindung sowie eine einfache Steuerschätzung.

Einordnung in die Praxis

Abfindungs-Rechner bei Kündigung sinnvoll einordnen

Berechne eine mögliche Abfindung aus Monatsgehalt und Betriebszugehörigkeit und schätze den Nettobetrag mit einem frei wählbaren Steuersatz realistisch. Der zentrale Leitfaden für Einkommen, Abgaben, Vorsorge und langfristige Finanzentscheidungen.

Hintergrund

Eine Abfindung ist meist eine vereinbarte Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und nicht automatisch gesetzlich geschuldet.

Regeln und Grenzen

Steuerliche Wirkung, mögliche Fünftelregelung und Folgen für Sozialleistungen hängen vom Einzelfall und Auszahlungszeitpunkt ab.

Für deine Praxis

Bewerte neben dem Bruttobetrag auch Steuer, Sperrzeitrisiken, Resturlaub und den Zeitpunkt der Auszahlung mit fachlicher Hilfe.

Darauf solltest du achten
  • Gehalt und Jahre eintragen
  • Abfindungsfaktor wählen
  • Brutto und Netto vergleichen

Kurz beantwortet

Fragen aus der Praxis

Nur Fragen, die beim Rechnen oder Einordnen dieses Ergebnisses wirklich weiterhelfen.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung?

Nicht generell. Ansprüche können sich beispielsweise aus Vereinbarung, Sozialplan, Tarifvertrag oder besonderen gesetzlichen Konstellationen ergeben.

Wie lautet die häufige Faustformel?

Oft wird ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr als Orientierung verwendet. Das ist keine verbindliche Vorgabe.

Gibt es einen Steuerfreibetrag für Abfindungen?

Einen allgemeinen Abfindungsfreibetrag gibt es nicht. Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab.