Trage volle Kilometer für den einfachen Arbeitsweg ein, nicht Hin- und Rückfahrt.
Entfernungspauschale pro Arbeitstag
Pendlerpauschale-Rechner
Berechne die Entfernungspauschale für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte nach Entfernung, Arbeitstagen und Steuerjahr – mit Jahresbetrag und Steuerwirkung.
Steuerliche Orientierung. Höchstbetrag, Verkehrsmittel, Homeoffice-Tage und individuelle Werbungskosten sind gesondert zu prüfen.
Rechenweg
So wird gerechnet
Einfaches Beispiel: 35 km an 220 Tagen ergeben 2025 insgesamt 2.398 € Entfernungspauschale.
Berücksichtige nur Tage, an denen du die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht hast.
Der Rechner zeigt Werbungskosten und eine grobe Steuerwirkung getrennt.
Einordnung in die Praxis
Pendlerpauschale-Rechner sinnvoll einordnen
Berechne die Entfernungspauschale für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte nach Entfernung, Arbeitstagen und Steuerjahr – mit Jahresbetrag und Steuerwirkung. Der zentrale Leitfaden für Einkommen, Abgaben, Vorsorge und langfristige Finanzentscheidungen.
Die Entfernungspauschale berücksichtigt grundsätzlich die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte je tatsächlichem Arbeitstag.
Homeoffice-Tage, Verkehrsmittel, Höchstbeträge und Sonderfälle werden steuerlich gesondert behandelt und können sich ändern.
Nutze realistische Arbeitstage und die einfache Straßenentfernung. Das Ergebnis mindert das zu versteuernde Einkommen, nicht direkt die Steuer in gleicher Höhe.
- Einfache Entfernung angeben
- Arbeitstage und Jahr wählen
- Pauschale und Wirkung prüfen
Tarife und Regeln können sich ändern. Diese Originalquellen helfen dir beim Gegenprüfen:
- § 9 EStG – Entfernungspauschale und erste TätigkeitsstätteBundesministerium der Justiz
Kurz beantwortet
Fragen aus der Praxis
Nur Fragen, die beim Rechnen oder Einordnen dieses Ergebnisses wirklich weiterhelfen.
Zählt die einfache oder doppelte Strecke?
Für die Entfernungspauschale wird grundsätzlich nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt.
Wie hoch ist die Pauschale?
Für 2024/2025 gelten 0,30 € je Kilometer bis 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer; ab 2026 gelten 0,38 € ab dem ersten Kilometer.
Ist die Pauschale gleich meiner Steuererstattung?
Nein. Sie mindert grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen; die tatsächliche Steuerwirkung hängt unter anderem vom persönlichen Grenzsteuersatz ab.