ALG I schnell überschlagen

Arbeitslosengeld-Rechner

Schätze dein monatliches Arbeitslosengeld aus dem pauschalierten Leistungsentgelt und dem Leistungssatz mit oder ohne Kind.

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€/Monat
Ergebnis

Vereinfachte Orientierung, keine amtliche Berechnung. Bemessungsentgelt, Steuermerkmale, Sozialversicherungspauschale, Anspruchsdauer und Sonderfälle können das tatsächliche ALG I verändern.

Ergebnis verwenden

Rechenweg

So wird gerechnet

Die FormelALG I ≈ Leistungsentgelt × 60 % bzw. 67 %

Einfaches Beispiel: Bei 2.200 € Leistungsentgelt ergeben 60 % rund 1.320 € im Monat.

01
Leistungsentgelt eintragen

Nutze das pauschalierte Netto-Leistungsentgelt als Näherungswert.

02
Kind angeben

Mit berücksichtigungsfähigem Kind gilt grundsätzlich der höhere Leistungssatz.

03
Monatswert einordnen

Vergleiche die Schätzung mit deinen laufenden Fixkosten.

Einordnung in die Praxis

Arbeitslosengeld-Rechner sinnvoll einordnen

Schätze dein monatliches Arbeitslosengeld aus dem pauschalierten Leistungsentgelt und dem Leistungssatz mit oder ohne Kind. Der zentrale Leitfaden für Einkommen, Abgaben, Vorsorge und langfristige Finanzentscheidungen.

Hintergrund

Steuer-, Gehalts- und Vorsorgerechner vereinfachen Regeln, die aus vielen persönlichen Merkmalen bestehen. Sie eignen sich gut für Szenarien, nicht für einen verbindlichen Bescheid.

Regeln und Grenzen

Tarife, Freibeträge, Beitragsgrenzen und Leistungshöhen können sich ändern. Maßgeblich bleiben das jeweils gültige Gesetz und die individuelle Berechnung der zuständigen Stelle.

Für deine Praxis

Rechne mit aktuellen Jahreswerten und prüfe ein günstiges sowie ein vorsichtiges Szenario. Bei größeren Entscheidungen solltest du das Ergebnis mit Bescheid, Abrechnung oder fachlicher Beratung abgleichen.

Darauf solltest du achten
  • Leistungsentgelt eintragen
  • Kind angeben
  • Monatswert einordnen

Kurz beantwortet

Fragen aus der Praxis

Nur Fragen, die beim Rechnen oder Einordnen dieses Ergebnisses wirklich weiterhelfen.

Wie hoch ist Arbeitslosengeld I?

Die Bundesagentur zahlt grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Leistungsentgelts, mit berücksichtigungsfähigem Kind 67 Prozent. Die amtliche Berechnung berücksichtigt weitere Details.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner dient nur zur schnellen Orientierung; verbindlich ist die Berechnung der Bundesagentur für Arbeit.