Nutze das pauschalierte Netto-Leistungsentgelt als Näherungswert.
ALG I schnell überschlagen
Arbeitslosengeld-Rechner
Schätze dein monatliches Arbeitslosengeld aus dem pauschalierten Leistungsentgelt und dem Leistungssatz mit oder ohne Kind.
Vereinfachte Orientierung, keine amtliche Berechnung. Bemessungsentgelt, Steuermerkmale, Sozialversicherungspauschale, Anspruchsdauer und Sonderfälle können das tatsächliche ALG I verändern.
Rechenweg
So wird gerechnet
Einfaches Beispiel: Bei 2.200 € Leistungsentgelt ergeben 60 % rund 1.320 € im Monat.
Mit berücksichtigungsfähigem Kind gilt grundsätzlich der höhere Leistungssatz.
Vergleiche die Schätzung mit deinen laufenden Fixkosten.
Einordnung in die Praxis
Arbeitslosengeld-Rechner sinnvoll einordnen
Schätze dein monatliches Arbeitslosengeld aus dem pauschalierten Leistungsentgelt und dem Leistungssatz mit oder ohne Kind. Der zentrale Leitfaden für Einkommen, Abgaben, Vorsorge und langfristige Finanzentscheidungen.
Steuer-, Gehalts- und Vorsorgerechner vereinfachen Regeln, die aus vielen persönlichen Merkmalen bestehen. Sie eignen sich gut für Szenarien, nicht für einen verbindlichen Bescheid.
Tarife, Freibeträge, Beitragsgrenzen und Leistungshöhen können sich ändern. Maßgeblich bleiben das jeweils gültige Gesetz und die individuelle Berechnung der zuständigen Stelle.
Rechne mit aktuellen Jahreswerten und prüfe ein günstiges sowie ein vorsichtiges Szenario. Bei größeren Entscheidungen solltest du das Ergebnis mit Bescheid, Abrechnung oder fachlicher Beratung abgleichen.
- Leistungsentgelt eintragen
- Kind angeben
- Monatswert einordnen
Kurz beantwortet
Fragen aus der Praxis
Nur Fragen, die beim Rechnen oder Einordnen dieses Ergebnisses wirklich weiterhelfen.
Wie hoch ist Arbeitslosengeld I?
Die Bundesagentur zahlt grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Leistungsentgelts, mit berücksichtigungsfähigem Kind 67 Prozent. Die amtliche Berechnung berücksichtigt weitere Details.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner dient nur zur schnellen Orientierung; verbindlich ist die Berechnung der Bundesagentur für Arbeit.